
Ein Paar möchte den überlebenden Partner schützen und einen Teil an eine Organisation vermachen. Der Notar nennt ihnen einen Preis für das authentische Testament, einen anderen für die Eintragung ins zentrale Verzeichnis und erwähnt zusätzlich Beratungshonorare. Das Testament beim Notar erzeugt mehrere separate Gebührenposten, und diese zu verwechseln bedeutet, zu unterschreiben, ohne die Rechnung zu verstehen.
Regulierte Gebühren für das notarielle Testament: was die Gebührenordnung festlegt
Man hört oft von einem einheitlichen Preis für ein Testament beim Notar. In der Praxis unterscheidet die regulierte Gebührenordnung zwischen mehreren Handlungen, jede mit ihrem eigenen Honorar.
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Das authentische Testament kostet 113,19 € zzgl. MwSt. an regulierten Gebühren, gemäß der geltenden Gebührenordnung aus der Preisrevision 2024-2025. Dieser Betrag deckt die Erstellung des Dokuments durch den Notar und dessen Aufbewahrung im Register der Kanzlei ab.
Wenn man sich stattdessen entscheidet, ein eigenhändiges Testament zu verfassen und es dem Notar zur Aufbewahrung anzuvertrauen, sinkt das Honorar auf 31,69 €. Der Unterschied ist erheblich, aber die Garantien sind nicht dieselben: Das hinterlegte eigenhändige Testament wurde vom Notar inhaltlich nicht überprüft, es wird einfach sicher aufbewahrt.
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Zu diesen Gebühren kommt ein Punkt hinzu, den viele Artikel vergessen zu detaillieren: die Eintragung ins zentrale Verzeichnis der letztwilligen Verfügungen (FCDDV) kostet 18,45 € inkl. MwSt. Diese Eintragung wird zusätzlich berechnet, unabhängig von der Art des Testaments. Sie ermöglicht es dem Notar, der mit der Nachlassregelung beauftragt ist, das Dokument nach dem Tod des Testators zu finden. Ohne diese Eintragung kann ein perfekt verfasstes Testament unauffindbar bleiben.
Um genau zu wissen, wie viel ein Testament beim Notar kostet, muss man also das Honorar für die Handlung, die Eintragung ins FCDDV und die anwendbare Mehrwertsteuer addieren.

Freie Honorare des Notars: der variable Teil der Rechnung
Die regulierten Gebühren stellen nur einen Teil des Endpreises dar. Die Beratungshonorare werden von jeder Notarkanzlei frei festgelegt, und hier kann die Rechnung von einem Büro zum anderen stark variieren.
Wenn die Vermögenssituation einfach ist (eine Immobilie, Erben in gerader Linie), berechnet der Notar wenig oder gar keine zusätzlichen Honorare. Sobald jedoch komplexere Strukturen ins Spiel kommen, ändert sich die Situation.
Situationen, die hohe Beratungshonorare generieren
- Vorhandensein einer Immobilie im Eigentum, die eine maßgeschneiderte Formulierung erfordert, um Konflikte zwischen Nießbraucher und Nureigentümer zu vermeiden
- Wille, einen Teil an eine Organisation oder Stiftung zu vermachen, was die Überprüfung der Rechtsfähigkeit des Begünstigten und der anwendbaren Steuerbefreiungen erfordert
- Patchworkfamilie mit Kindern aus verschiedenen Ehen, wo die Verteilung die Pflichtteilsansprüche wahren und gleichzeitig den neuen Partner schützen muss
- Vermögen, das Anteile an Gesellschaften oder Holdings umfasst, was eine Koordination mit dem Gesellschaftsrecht erfordert
In diesen Fällen wechselt man von einer schnellen Beratung zu einer echten Nachlassplanung. Der Notar muss dies im Voraus kalkulieren, und es ist ratsam, einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufordern, bevor man den Auftrag unterschreibt.
Authentisches Testament oder hinterlegtes eigenhändiges Testament: abwägen je nach Risiko
Der gängige Reflex besteht darin, ein eigenhändiges Testament zu Hause zu schreiben, um Kosten zu sparen. Dieser Ansatz funktioniert bei einfachen Situationen, birgt jedoch Risiken, die der reduzierte Preis nicht immer ausgleicht.
Ein eigenhändiges Testament kann wegen eines Formfehlers angefochten werden: fehlendes Datum, teilweise maschinenschriftliche Ausfertigung, unklare Unterschrift. Das authentische Testament, dem Notar diktiert vor zwei Zeugen, ist nahezu unanfechtbar vor Gericht. Diese rechtliche Sicherheit rechtfertigt den Preisunterschied für jeden, der mit einem Streit unter den Erben rechnet.
Die Hinterlegung eines eigenhändigen Testaments beim Notar (zu 31,69 €) bietet einen Kompromiss: Man behält die Kontrolle über die Formulierung, während die Aufbewahrung und die Eintragung ins FCDDV gesichert sind. Aber der Notar prüft nicht die Gültigkeit des Inhalts. Wenn eine Klausel die Pflichtteilsansprüche verletzt oder eine mehrdeutige Formulierung verwendet, wird das Problem erst bei der Nachlassregelung entdeckt.
Für eine Familie ohne absehbare Konflikte, mit einem bescheidenen Vermögen und Erben in gerader Linie bleibt das hinterlegte eigenhändige Testament eine vernünftige Option. Sobald es Zweifel an der Verteilung oder ein Risiko der Anfechtung gibt, ist das authentische Testament unerlässlich.

Den Termin beim Notar vorbereiten: die konkreten Unterlagen, die man sammeln sollte
Oft kommt man mit einer vagen Vorstellung seiner Wünsche zum Notar. Das Ergebnis: Der Termin zieht sich, die Beratungshonorare steigen, und man verlässt die Kanzlei mit einem Testamentsentwurf, den man zu Hause vor einem zweiten Besuch durchlesen muss.
Die Zusammenstellung der Vermögensunterlagen vor dem Termin reduziert die Rechnung und beschleunigt die Erstellung. Hier ist, was man mitbringen sollte:
- Eine vollständige Übersicht des Vermögens: Immobilien (mit Eigentumsurkunden oder Kaufverträgen), Bankkonten, Lebensversicherungsverträge, Gesellschaftsanteile
- Das aktuelle Familienbuch, das alle Kinder und den aktuellen Familienstand erwähnt
- Das genaue Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Beteiligung am Erwerb), da es bestimmt, was zum Nachlass gehört und was bereits dem Partner gehört
- Die Liste der gewünschten Begünstigten mit vollständiger Identität (Name, Vorname, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis)
- Eventuelle bereits getätigte Schenkungen, da diese auf den verfügbaren Anteil angerechnet werden
Mit diesen Unterlagen kann der Notar den Entwurf bereits beim ersten Termin erstellen. Ohne diese Elemente muss er zusätzliche Unterlagen anfordern, was die Fertigstellung um mehrere Wochen verzögert.
Ein bestehendes Testament ändern oder widerrufen
Ein Testament ist nie festgelegt. Man kann es jederzeit durch ein neues Testament, das das vorherige widerruft, oder durch einen spezifischen Widerrufsakt ändern. Jede Änderung generiert neue Gebühren (Erstellung eines neuen Dokuments, neue Eintragung ins FCDDV). Die frühzeitige Klärung der eigenen Wünsche beim ersten Termin begrenzt diese wiederkehrenden Kosten.
Die Meinungen zur idealen Häufigkeit der Aktualisierung variieren, aber eine Überprüfung alle fünf Jahre oder nach jedem größeren familiären Ereignis (Geburt, Scheidung, Immobilienerwerb) bleibt eine solide Praxis. Der Notar bewahrt die Historie der Versionen, was die Nachverfolgbarkeit der Wünsche des Testators auf lange Sicht sichert.